Gremien
Mitwirkungsrechte in der Schule
„Ziel der Mitwirkung ist es, die Selbstständigkeit jeder Schule [...] zu fördern und das notwendige partnerschaftliche Zusammenwirken aller Beteiligten in der Bildungs- und Erziehungsarbeit zu stärken. An der Gestaltung eines demokratischen Schullebens wirken Eltern, Schülerinnen und Schüler ihrem Alter entsprechend sowie Lehrkräfte mit.“
Auszug aus dem Brandenburgischen Schulgesetz